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Für Stellensuchende

RAV Anmeldung


Wenn Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind, empfiehlt sich eine rasche Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum Zug. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung.

RAV Anmeldung

Anmeldung

Wenn Sie Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung erheben, muss die Arbeitslosigkeit beim RAV gemeldet werden. Melden Sie sich nach Erhalt der Kündigung sofort an, jedoch spätestens am ersten Tag, an dem Sie eine Versicherungsleistung beanspruchen.

Wichtig ist, dass Sie ab Datum der ausgesprochenen Kündigung monatlich mindestens 8 bis 12 Arbeitsbemühungen, regelmässig verteilt über den Monat - ca. 3 pro Woche -, tätigen und auflisten. Auf dem RAV müssen Sie Ihre Arbeitsbemühungen vorweisen können. Halten Sie diese Pflicht nicht ein, kann das zu Leistungskürzungen führen. 

 


Onlineregistrierung

Bitte füllen Sie die Voranmeldung auf job-room vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit vollständig aus. Sobald Sie Ihre Anmeldung abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und zeitnah einen Telefonanruf.

Für Fragen zur Anmeldung stehen wir Ihnen unter Telefonnummer 041 594 23 33 gerne zur Verfügung.




Telefonisches Anmeldegespräch

Nach der Onlineregistrierung rufen wir Sie zeitnah für ein Anmeldegespräch an. Dieses Gespräch dient der Registrierung und dauert ca. 15 Minuten. Es werden Ihre Daten und Ihre Situation detailliert erfasst. Anschliessend erhalten Sie eine schriftliche Einladung (A-Briefpost) zum ersten persönlichen Gespräch bei Ihrem/Ihrer Personalberatenden. Dieses findet innerhalb von 15 Tagen statt. 



Wahl der Arbeitslosenkasse

Wahl der Arbeitslosenkasse

Es besteht eine freie Wahl der Arbeitslosenkasse. Aus folgender Liste können Sie Ihre Arbeitslosenkasse frei wählen, welche Sie uns dann im Anmeldegespräch bekanntgeben:

Arbeitslosenkasse des Kantons Zug

UNIA Zentralschweiz

SYNDICOM

SYNA

Nach erfolgter Anmeldung beim RAV müssen Sie sich bei der gewählten Arbeitslosenkasse anmelden, um Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu stellen: Antrag auf Arbeitslosenentschädigung

Besteht bei Ihnen eine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern? Dann benutzen Sie bitte dieses Formular zur Meldung an die Arbeitslosenkasse: Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

Obligatorische Pflichtinformation für Stellensuchende

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten während der Stellensuche und Arbeitslosigkeit genau kennen und über die Leistungen und Fristen informiert sind. Absolvieren Sie daher sofort nach Anmeldung die Pflichtinformation auf Swiss Learning Hub.

Nach erfolgreichem Abschluss des Trainings wird eine automatische Mailbenachrichtigung an Sie und an das jeweils zuständige RAV versendet.

Beachten Sie, dass das Absolvieren der Pflichtinformation obligatorisch ist und ein Nichtbefolgen eine Leistungskürzung zur Folge haben kann.

Pflichtinformation


Registration Online-Services

Nach Ihrer Anmeldung beim RAV erhalten Sie per A-Briefpost ein Schreiben mit der Aufforderung, online in den Online-Services Job-Room Ihr persönliches Konto anzulegen. Wie das geht, erfahren Sie in der Anleitung.

Online-Services Job-Room dient als Austauschplattform mit dem RAV zum
 

  • einreichen des Formulars «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen»
  • einreichen «Angaben der versicherten Person»
  • hochladen der Bewerbungsunterlagen
  • einrichten eines Job-Alerts
  • einrichten von Stellenmerklisten
  • nutzen des Informationsvorsprungs von 5 Arbeitstagen bei meldepflichtigen Stellen

 

Benötigte Unterlagen

Nach dem Anmeldegespräch erhalten Sie eine schriftliche Einladung (A-Briefpost) zum ersten persönlichen Gespräch bei Ihrem/Ihrer Personalberatenden. Dieses findet innerhalb von 15 Tagen statt und ist gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz obligatorisch. Sollten Sie begründet verhindert sein, melden Sie dies spätestens 24 vorher Ihrem Personalberater (siehe Direktwahl). Sollten Sie dem Termin ohne entschuldbare Gründe fernbleiben, kann das zu Leistungskürzungen führen.

Es ist wichtig, dass Sie zu diesem Gespräch vorbereitet erscheinen. Nur so können die Personalberatenden Sie von Anfang an bei Ihrer Stellensuche unterstützen. Aus Qualitätsgründen dürfen keine Kinder (unter 16 Jahren) zu den Beratungsgesprächen mitgenommen werden. Falls Sie kein Deutsch verstehen, bringen Sie bitte eine Person zum Übersetzen mit.

Mindestens 4 Tage vor dem ersten Beratungstermin muss folgendes durch Sie erledigt werden, bitte nutzen Sie dafür Online-Services Job-Room:

Absolvierung der  obligatorischen Pflichtinformation 

Einreichen folgender Unterlagen in den Online-Services Job-Room

  • Lebenslauf (einzelnes PDF)
  • Arbeitszeugnis (einzelnes PDF)
  • Zertifikate, Diplome (einzelnes PDF)
  • Bewerbungsschreiben (einzelnes PDF)
  • Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen
  • Merkblatt Arbeitsbemühungen (per A-Briefpost von uns erhalten)
  • letzter Arbeitsvertag und Kündigungsschreiben
  • Allfällige Arztzeugnisse oder IV-Anmeldung
  • Unterschriebene Anmeldebestätigung (per A-Briefpost von uns erhalten)


Weitere Formulare auf arbeit.swiss

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