Anmeldung
Wenn Sie Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung erheben, muss die Arbeitslosigkeit beim RAV gemeldet werden. Melden Sie sich nach Erhalt der Kündigung sofort an, jedoch spätestens am ersten Tag, an dem Sie eine Versicherungsleistung beanspruchen.
Wichtig ist, dass Sie ab Datum der ausgesprochenen Kündigung monatlich mindestens 8 bis 12 Arbeitsbemühungen, regelmässig verteilt über den Monat - ca. 3 pro Woche -, tätigen und auflisten. Auf dem RAV müssen Sie Ihre Arbeitsbemühungen vorweisen können. Halten Sie diese Pflicht nicht ein, kann das zu Leistungskürzungen führen.
Onlineregistrierung
Bitte füllen Sie die Voranmeldung auf job-room vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit vollständig aus. Sobald Sie Ihre Anmeldung abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und zeitnah einen Telefonanruf.
Für Fragen zur Anmeldung stehen wir Ihnen unter Telefonnummer 041 594 23 33 gerne zur Verfügung.
Telefonisches Anmeldegespräch
Nach der Onlineregistrierung rufen wir Sie zeitnah für ein Anmeldegespräch an. Dieses Gespräch dient der Registrierung und dauert ca. 15 Minuten. Es werden Ihre Daten und Ihre Situation detailliert erfasst. Anschliessend erhalten Sie eine schriftliche Einladung (A-Briefpost) zum ersten persönlichen Gespräch bei Ihrem/Ihrer Personalberatenden. Dieses findet innerhalb von 15 Tagen statt.