Anmeldung
Die Arbeitslosigkeit muss beim RAV gemeldet werden. Am besten melden Sie sich nach Erhalt der Kündigung sofort an. Jedoch spätestens am ersten Tag, ab dem Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen.
Wichtig ist, dass Sie ab Kenntnisnahme der Kündigung mindestes 2-3 Arbeitsbemühungen pro Woche tätigen und auflisten. Auf dem RAV müssen Sie Ihre Arbeitsbemühungen vorweisen können. Halten Sie diese Pflicht nicht ein, kann das zu Leistungskürzungen führen.
Ablauf der Anmeldung
Die Anmeldung dient der Registrierung. Es werden Ihre Daten und Ihre Situation detailliert erfasst. Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zum ersten Beratungsgespräch. Dieses findet innerhalb von 15 Tagen nach der Anmeldung statt. Die weiteren Beratungstermine werden jeweils im Gespräch vereinbart.
Zum Beratungsgespräch
Voranmeldung Online
Bitte füllen Sie die Voranmeldung auf job-room bis spätestens einen Tag vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit vollständig aus. Wir werden Sie danach telefonisch kontaktieren, um die Anmeldung gemeinsam mit Ihnen abzuschliessen.
Persönliche Anmeldung
Oder Sie nutzen die Möglichkeit, persönlich zu einem Anmeldegespräch im RAV Zug vorbeizukommen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie unter der
Telefonnummer 041 728 25 88 einen Termin zu vereinbaren.
Unsere Erreichbarkeit für Ihre Anmeldungen ist wie folgt:
Montag bis Freitag von 08:00 - 11:00 Uhr und 13:15 - 15:30 Uhr