Informationen zur Kurzarbeit
Kurzarbeitsentschädigung Die Arbeitslosenversicherung deckt den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden. Bitte melden Sie sich für die Anmeldung der Kurzarbeit beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit: Amt für Wirtschaft und Arbeit Abteilung Arbeitskräfte, Kurzarbeit Aabachstrasse 5 6301 Zug oder per Email an: info.awa@zg.ch