Private Stellenvermittlung
Die Tätigkeit des Arbeitsvermittlers ist darauf ausgerichtet, Arbeitgebende und Stellensuchende zum Abschluss von Arbeitsverträgen in Kontakt zu bringen. Personalverleih bedeutet, dass ein Arbeitgeber die Leistungen eines Arbeitnehmers einem Leihunternehmen überlässt, indem er diesem einen Teil seiner Weisungsbefugnis gegenüber dem Arbeitnehmer abtritt. Hierbei handelt es sich in der Regel um Zeit- oder Temporärarbeit.
Personaldienstleister bündeln die Bedürfnisse der Unternehmen mit den Fähigkeiten der Stellensuchenden. Sie unterstützen die Unternehmen umfassend und kompetent in allen HR-Bereichen: Sie bieten klassische Dienstleistungen wie die Temporärarbeit und Feststellenvermittlung bis hin zur Übernahme von Vorselektionsprozessen und der gesamten Lohnzahlungen.
Mitglieder Swiss Staffing - Verband der Schweizer Personaldienstleister