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Für Arbeitgebende

Information zur Insolvenz


Die Insolvenzentschädigung deckt bei Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgebenden (Insolvenz) den Verdienstausfall für maximal vier Monate. Die Insolvenzentschädigung wird nur für geleistete Arbeit ausbezahlt. Arbeitslosenkasse des Kantons Zug Industriestrasse 24 6301 Zug oder per Email an: alk.zug@zg.ch