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Für Arbeitgebende

Information zur Insolvenz


Ist ein Arbeitgebender zahlungsunfähig geworden und kann er ausstehenden Löhne nicht mehr bezahlen, deckt die Arbeitslosenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnforderung für Ihre geleistete Arbeit. Für weitere Informationen steht die Arbeitslosenkasse des Kantons Zug gern zur Verfügung.