Ein Berufspraktikum ist eine arbeitsmarktliche Massnahme der Arbeitslosenversicherung (ALV) in Form einer vorübergehenden Beschäftigung. Das Praktikum in einem privaten Unternehmen oder einer öffentlichen Verwaltung bietet den Versicherten die Möglichkeit, erste Berufserfahrungen zu sammeln oder berufliche Kenntnisse zu vertiefen. Die dabei entstehenden beruflichen Kontakte erhöhen die Chancen der Versicherten auf einen Stellenantritt im angestammten oder in einem verwandten Beruf.

Das Berufspraktikum dauert maximal sechs Monate und muss jederzeit zu Gunsten einer zumutbaren Arbeitsstelle beendet werden.

Leistungen

Während des Praktikums zahlt die Arbeitslosenversicherung der Praktikantin oder dem Praktikanten weiterhin ein Taggeld aus. Die ALV übernimmt bis zu 75% der Taggelder und verrechnet dem Unternehmen am Ende des Praktikums 25% der Taggelder, jedoch mindestens CHF 500.-- pro Monat.

Sie möchten ein Berufspraktikum anbieten? Vorgehen:

  • Sie prüfen in Ihrem Unternehmen die Möglichkeiten, ob, wo und wie viele Berufspraktika angeboten werden können,
  • Sie füllen pro Berufspraktikum ein einseitiges Formular aus: Formular Unternehmen
  • Formular für Gemeinden Formular Gemeinden
  • Sie stellen die Formulare dem zuständigen RAV zu,
  • Die Finanzierung der Berufspraktika (Beteiligung an den Taggeldkosten) wird vom Unternehmen sichergestellt. Pro Praktikumsplatz müssen 25% der Taggelder, mindestens aber CHF 500.-- pro Monat übernommen werden (der Kanton kann einen höheren Beitrag festsetzen).

Haben Sie Fragen?

Das RAV in Ihrer Region sowie Ihr kantonales Arbeitsamt unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung eines Praktikumsplatzes.